Würstelstand-Verordnung: Corona-Hilfe gilt nun auch für Imbissstände
News vom 10.8.2020
Für die von der Coronakrise stark betroffene Gastronomie wurde das so genannte Wirtshaus-Paket mit einem Maßnahmenbündel in der Höhe von 500 Millionen Euro beschlossen. Eine Maßnahme daraus ist die Pauschalierung für Gastronomiebetriebe. Dabei wurde die Pauschalierungsgrenze von € 255.000 auf € 400.000 Jahresumsatz erhöht. Am 4.8.2020 wurde nun die “Würstelstand-Verordnung” unterzeichnet, wodurch jetzt ebenso Imbisstände von den Unterstützungen profitieren. Laut dem Finanzminister sorgen diese Maßnahmen für eine Entlastung von € 14.000 pro Jahr für einen durchschnittlichen Kleinbetrieb.
Die “Würstelstand-Verordnung”: Die Maßnahmen im Detail
Die Pauschalierung ist Teil des im Juni im Parlament beschlossenen Wirtshaus-Pakets.
Das Paket beinhaltet eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf fünf Prozent bis Ende 2020. Durch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale von 2% auf 6% für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4% für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner wird es außerdem steuerliche Entlastungen für Dorfwirtshäuser geben.
Weiters wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von € 4,4 auf € 8 angehoben, die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirtshäusern von 50 auf 75 % erhöht und die Schaumweinsteuer wurde per 1. Juli 2020 abgeschafft.
Nun fällt auch die “10-Sitzplätze-Reglementierung” weg: Damit sind nun auch Kleinstbetriebe wie Imbissstände von dem Wirtshaus-Paket erfasst.
Bleiben Sie up2date und besuchen Sie unseren Corona-Newsroom!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!