Was Sie von der Steuerreform ab September 2020 spüren werden
News vom 11.8.2020
Ab September 2020 wird die vorgezogene Steuerreform wirksam und spürbar. Wesentliche Entlastungen gibt es bei der Lohn- und Einkommensteuer – darüber haben wir in diesem Beitrag informiert.
Die Höhe der individuellen Ersparnis können Sie sich ab sofort online ausrechnen. Möglich macht dies eine Erweiterung des Brutto-Nett-Rechners um die 3 Schwerpunkte des Konjunkturpakets:
Senkung der Lohn- und Einkommensteuer
Einkommensteile von € 11.000 bis € 18.000 wurden bisher mit einem Steuersatz von 25 % besteuert. Dieser Eingangssteuersatz wird auf 20 % gesenkt. Dies führt zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler von bis zu € 1,6 Mrd jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 % gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Auszahlung eines Kinderbonus
Im September 2020 wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Bonus in Höhe von € 360 ausgezahlt.
Erhöhung der SV-Rückerstattung
Um Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen (bis € 11.000) beziehen, zu entlasten, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag von bisher maximal € 300 auf maximal € 400 angehoben. Gleichzeitig wird der maximale SV-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von bisher € 300 auf € 400 angehoben. Dies gilt ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2020.
Rechnen Sie sich jetzt Ihre persönliche Entlastung aus!
Ihre individuelle Ersparnis können Sie sich jetzt hier ausrechnen: Brutto-Netto-Rechner des BMF.
Sehr gerne unterstützen wir Sie dabei!
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
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