Was Sie über das Digitalsteuergesetz 2020 wissen sollten
News vom 25.2.2020
Im nachstehenden Beitrag informieren wir Sie über das Digitalsteuergesetz 2020 (DiStG 2020):
Für Onlinewerbeleistungen international tätiger Onlinewerbeleister im Inland, die nach dem 31.12.2019 erbracht werden, wird eine 5%ige Digitalsteuer vom Entgelt für die Onlinewerbung geschuldet.
Onlinewerbeleister sind Unternehmen, die einen weltweiten Umsatz von zumindest € 750 Mio und im Inland einen Umsatz von zumindest € 25 Mio aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erzielen.
Bei multinationalen Unternehmensgruppen ist auf den Umsatz der Gruppe abzustellen. Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die steuerpflichtige Onlinewerbung erbracht wurde. Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt abzuführen.
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
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