USt-Update: Umsatzsteuerbefreiung für Atemschutzmasken
News vom 11.1.2022
Auf Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken ist der 0 % Steuersatz verlängert bis 30.6.2022 anzuwenden.
Unser Tipp:
Vermeiden Sie eine nachträgliche Korrektur von Rechnungen und Rückforderung von Umsatzsteuerbeträgen, indem Sie den 0 % Satz per 23. Jänner 2021 im Kassensystem hinterlegen und verrechnen.
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
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