Umsatzersatz kann ab heute beantragt werden!
News vom 6.11.2020
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung (2. Lockdown) werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 % ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet.
Ab sofort kann der Umsatzersatz beantragt werden
Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Umsatzersatz ab heute bis 15. Dezember. Die Hilfen werden innerhalb von 14 Tagen überwiesen. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit € 800.000 gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen.
Voraussetzungen für die Beantragung sind:
- ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich,
- kein Insolvenzverfahren und
- eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020.
Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Umsatzersatzes. Bitte kontaktieren Sie Ihren Klientenbetreuer.
Updates über aktuelle Covid-19 Maßnahmen finden Sie auch im Corona-Newsroom.
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
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