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Steuertermine März 2020

News vom 28.2.2020

Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im März 2020 für Sie zusammengefasst.

Am 16.3. sind ua fällig:

  • Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Jänner 2020
  • Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Jänner 2020
  • Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Jänner 2020
  • Werbeabgabe für Jänner 2020
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 EStG iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Jänner 2020
  • Lohnsteuer für Februar 2020
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Februar 2020
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2020
  • Kommunalsteuer für Februar 2020

Achtung:

Für Onlinewerbe­leistungen international tätiger Onlinewerbeleister im Inland, die nach dem 31.12.2019 erbracht werden, wird eine 5 %ige Digital­steuer vom Entgelt für die Onlinewerbung geschuldet. Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld an das für die Erhebung der Umsatz­steuer zuständige Finanzamt abzuführen.

Daher wird am 16. März 2020 erstmals die Digital­steuer für Jänner 2020 fällig

Fällig am 31.3.2020:

Einreichung der Jahreserklärungen 2019 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe