Steuertermine März 2020
News vom 28.2.2020
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im März 2020 für Sie zusammengefasst.
Am 16.3. sind ua fällig:
- Umsatzsteuer, Vorauszahlung für Jänner 2020
- Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Jänner 2020
- Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohleabgabe für Jänner 2020
- Werbeabgabe für Jänner 2020
- Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 EStG iVm § 96 Abs 1 Z 3 EStG für Jänner 2020
- Lohnsteuer für Februar 2020
- Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für Februar 2020
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Februar 2020
- Kommunalsteuer für Februar 2020
Achtung:
Für Onlinewerbeleistungen international tätiger Onlinewerbeleister im Inland, die nach dem 31.12.2019 erbracht werden, wird eine 5 %ige Digitalsteuer vom Entgelt für die Onlinewerbung geschuldet. Der Steuerschuldner hat die Steuer selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Entstehen der Steuerschuld an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt abzuführen.
Daher wird am 16. März 2020 erstmals die Digitalsteuer für Jänner 2020 fällig
Fällig am 31.3.2020:
Einreichung der Jahreserklärungen 2019 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe