Steuertermine im Februar 2022
News vom 7.2.2022
Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Februar 2022 für Sie zusammengefasst.
Am 14.2.2022 ist ua fällig:
- Intrastatmeldung für Jänner 2022.
Am 15.2.2022 sind ua fällig:
- Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2021 bzw für das 4. Quartal 2021
- Normverbrauchsabgabe für Dezember 2021
- Kapitalertragsteuer für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren für Dezember 2021
- Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für Dezember 2021
- Werbeabgabe für Dezember 2021
- Digitalsteuer für Dezember 2021
- Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Quartal 2021
- Kammerumlage für das 4. Quartal 2021
- Lohnsteuer für Jänner 2022
- Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfenausgleichsfonds für Jänner 2022
- ·Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für Jänner 2022
- Kommunalsteuer für Jänner 2022
- Abzugsteuer gem § 99 EStG für Jänner 2022
- Sozialversicherung für Dienstnehmer für
Jänner 2022 - Einkommen- bzw Körperschaftsteuer- Vorauszahlung für das 1. Quartal 2022
- Erstellung und Überprüfung des Jahresbelegs für das Jahr 2021 (pro Registrierkasse, sofern erforderlich)
Am 28.2.2022 sind ua fällig (soweit erforderlich):
- Mitteilungspflicht gem §§ 109a, 109b EStG elektronisch
- Zusammenfassende Meldung für Dezember 2022
- Vorauszahlung der SVA-Pflichtversicherung für das 1. Quartal 2022
- Elektronische Übermittlung der Lohnzettel für die im Kalenderjahr 2021 beschäftigten Personen
- Elektronische Übermittlung von Spender-Daten für 2021 durch die spendenempfangenden Organisationen