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Steuertermine April 2022

News vom 4.4.2022

Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt. Wir haben für Sie die wichtigsten Steuertermine im April 2022 zusammengefasst.

Am 15.4.2022 sind ua fällig:

  • Umsatz­steuer Voraus­zahlung für Februar 2022
  • Normverbrauchs­abgabe für Februar 2022
  • Elektrizitäts-, Erdgas- und Kohle­abgabe für Februar 2022
  • Werbe­abgabe für Februar 2022
  • Digital­steuer vom Entgelt für Onlinewerbung für Februar 2022
  • Kapitalertrag­steuer gem 96 Abs 1 Z 1 lit d EStG (Überlassungs­einkünfte, ausgenommen Dividenden, Bankzinsen und Stiftungszuwendungen) für Februar 2022
  • Kapitalertrag­steuer gem 96 Abs 2 Z 2 EStG (Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten) für Februar 2022
  • Lohnsteuer für März 2022
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichs­fonds für Familienbeihilfen für März 2022
  • Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für März 2022
  • Kommunal­steuer für März 2022

COVID-Zuschüsse Fristen

Ausfallsbous III

Der Ausfallsbonus III ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und muss mindestens € 100 betragen. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus aufgrund der Deckelung noch verringern.

Die Höhe der Ersatzrate ist von der Branchenzugehörigkeit des Unternehmens abhängig und beträgt zwischen 10 % und 40 %.

FRIST:Ausfallsbonus IIIVergleichszeitraumbeantragbar abbeantragbar bis
 November 2021November 201916.12.20219.3.2022
 Dezember 2021Dezember 201916.1.20229.4.2022
 Jänner 2022Jänner 202010.2.20229.5.2022
 Februar 2022Februar 202010.3.20229.6.2022
 März 2022März 201910.4.20229.7.2022
Ausfallsbonus III

Verlustersatz III

Die Antragstellung auf Gewährung der ersten Tranche des Verlustersatz III ist ab dem 10.2.2022 bis zum 9.4.2022 möglich. Ab dem 10.4.2022 kann die Auszahlung der zweiten Tranche beantragt werden. Der Antrag auf Auszahlung der zweiten Tranche ist bis spätestens 30.9.2022 zu stellen. Im Zuge der Beantragung der zweiten Tranche bzw bis spätestens 30.9.2022 hat auch die Endabrechnung zu erfolgen.

Härtefallfonds

Der Härtefallfonds wurde im Rahmen der Phase 4 für Zeiträume bis zum 31.3.2022 verlängert. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses aus dem Härtefallfonds ist ein Umsatzrückgang von 30 % im November und Dezember 2021 und 40 % im Jänner, Februar und März 2022. Die Ersatzrate beträgt 80 % des Nettoeinkommensentgangs zzgl € 100. Der Zuschuss aus dem Härtefallfonds ist mit € 2.000 pro Kalendermonat (Betrachtungszeitraum) gedeckelt. Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember 2021 mindestens € 1.100, ab Anfang 2022 dann mindestens € 600. Die Frist läuft bis 2. Mai 2022.

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

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