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Sozialversicherungswerte für 2020 (Teil 2)

News vom 25.2.2020

Nachstehend finden Sie die Sozialversicherungswerte 2020 für Gewerbetreibende und sonstige Selbständige:

Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen in € vorläufige und endgültige Mindestbeitragsgrundlage vorläufige und endgültige Höchstbeitragsgrundlage
monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr -KV 1) 460,66 5.527,92 ——— ———–
Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr -PV 574,36 6.892,32 6.265,00 75.180,00
ab dem 3. Jahr – in der KV 460,66 5.527,92 6.265,00 75.180,00
ab dem 3. Jahr – in der PV 574,36 6.892,32 6.265,00 75.180,00
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünften 2) 460,66 5.527,92 6.265,00 75.180,00
  1. Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv 460,66 € pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.
  2. Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt seit 2016.

Berechnung der vorläufigen monatlichen Beitragsgrundlage:

(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2020):

Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit lt Steuerbescheid 2017 + in 2017 vorgeschriebene KV
– und PV-Beiträge
= Summe x 1,082 (Inflationsbereinigung) : Anzahl der Pflichtversicherungsmonate
Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG   Sonstige Selbständige
Unfallversicherung pro Monat 10,09  € 10,09 € 10,09 €
Krankenversicherung 6,80 % 6,80 %
Pensionsversicherung 3)18,50 %  3)20,0 % 3)18,50 %
Gesamt 25,30 % 20,0 % 25,30 %
BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 %

3) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Mindest- und Höchstbeiträge in Absolutbeträgen (inkl UV) in € (ohne BV-Beitrag) vorläufige Mindestbeiträge vorläufige und endgültige Höchstbeiträge
monatlich jährlich monatlich jährlich
Gewerbetreibende        
Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 1) 147,67 1.772,04 1.200,44 14.405,28
ab dem 3. Jahr 147,67 1.772,04 1.595,14 19.141,68
Sonstige Selbständige        
mit oder ohne andere Einkünfte 126,63 1.519,56 1.595,14 19.141,68

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