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Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 % und Vervierfachung des Pendlereuros

News vom 11.4.2022

Aufgrund der Erhöhung der Treibstoffkosten soll das Pendlerpauschale für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023 befristet um 50% erhöht werden.

 kleines Pendlerpauschalegroßes Pendlerpauschale
EntfernungNEU BISHER ErhöhungNEU BISHER Erhöhung 
jährlich monatlich jährlich monatlich monatlich jährlich monatlich jährlich monatlich monatlich 
2 km –
20 km
     558,0046,50372,00 31,00 15,50 
20 km – 40 km1.044,0087,00  696,00   58,0029,002.214,00 184,501.476,00  123,00 61,50 
40 km – 60 km2.034,00 169,501.356,00 113,00 56,503.852,00 321,002.568,00 214,00 107,00 
über 60 km3.024,00252,002.016,00 168,0084,005.508,00 459,003.672,00  306,00 153,00 

Der Pendlereuro soll für diesen Zeitraum vervierfacht werden (auf € 0,67 /Monat/km). Für Steuerpflichtige, die keine Steuer zahlen, soll der in diesem Zeitraum zu erstattende Betrag (SV-Rückerstattung, SV-Bonus) um insgesamt € 100 erhöht werden, wobei sich der zu erstattende Betrag im Kalenderjahr 2022 um € 60 und im Kalenderjahr 2023 um € 40 erhöht.

Um die Entlastung möglichst früh wirksam werden zu lassen, sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die höheren Werte so bald wie möglich, jedoch spätestens bis 31. August 2022 mittels Aufrollung zu berücksichtigen, damit diese in den jeweiligen Lohnzahlungszeiträumen steuermindernd wirken.

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