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E-Card Service-Entgelt: Fälligkeit per 15.11.

News vom 15.10.2021

Für alle Personen, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, fällt das Service-Entgelt für die e-Card an. Für 2022 ist somit am 15.11.2021 ein Service-Entgelt in Höhe von 12,70 Euro fällig.

Lesen Sie hier für wen das Service-Entgelt für die e-Card zu entrichten ist.

Mehrfachversicherung

Auch für jene Personen, bei denen nach den Daten des Dienstgebers Mehrfachversicherungen (oder auch Rezeptgebührenbefreiungen) bestehen, ist das Service-Entgelt einzuheben. Allerdings wird das Service-Entgelt in diesen Fällen auf Antrag des Betroffenen durch den Krankenversicherungsträger rückerstattet.

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