E-Card Service-Entgelt: Fälligkeit per 15.11.
News vom 15.10.2021
Für alle Personen, die am 15.11. in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, fällt das Service-Entgelt für die e-Card an. Für 2022 ist somit am 15.11.2021 ein Service-Entgelt in Höhe von 12,70 Euro fällig.
Lesen Sie hier für wen das Service-Entgelt für die e-Card zu entrichten ist.
Mehrfachversicherung
Auch für jene Personen, bei denen nach den Daten des Dienstgebers Mehrfachversicherungen (oder auch Rezeptgebührenbefreiungen) bestehen, ist das Service-Entgelt einzuheben. Allerdings wird das Service-Entgelt in diesen Fällen auf Antrag des Betroffenen durch den Krankenversicherungsträger rückerstattet.
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!