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Covid-19 Hilfspaket Update: Bis zu 80% Umsatzersatz

News vom 3.11.2020

Seit heute 3.11.2020 befindet sich Österreich im 2. Lockdown. Die dramatischen steigenden Infektionszahlen haben notwendige Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Folge und wirken sich erneut auf die österreichische Wirtschaft aus. Die Regierung stockt daher ihr Hilfspaket um eine weitere unbürokratische Unterstützung für betroffene Branchen auf. Betriebe, die auf staatliche Anordnung geschlossen bzw eingeschränkt werden sollen die Umsätze zum größten Teil ersetzt werden.

Bis zu 80 % Umsatzersatz: Die Eckpunkte

Bis zu 80 % ihres Umsatzes sollen den österreichischen Unternehmen für den Zeitraum der angeordneten Schließung ersetzt werden. Um den Umsatzersatz zu beanspruchen müssen betroffene Betriebe ihre Steuerdaten der Finanzverwaltung vorliegen. Ihr Umsatzersatz wird anhand dieser Daten automatisch berechnet (Basis Umsatz November 2019). Die Beantragung erfolgt via FinanzOnline. Die Regierung plant die ersten Auszahlungen noch im November durchzuführen. Maximal können € 800.000 pro Unternehmen ausbezahlt werden, wobei bestimmte Covid-19 Hilfen gegengerechnet werden.

Zu beachten dabei ist, dass Unternehmen, die den Umsatzersatz in Anspruch nehmen, keine Dienstnehmer abmelden dürfen.

Unternehmen, die nicht unmittelbar vom 2. Lockdown betroffen sind, aber aufgrund von Covid-19 dennoch deutliche Umsatzeinbußen haben, können den Fixkostenzuschuss oder eine Kombination aus Umsatzersatz/ Fixkostenzuschuss (für unterschiedliche Zeiträume) in Anspruch nehmen.

Das Covid-19 Hilfspaket umfasst weitere Maßnahmen wie Härtefallfonds, Verlustrücktrag und Gewinnglättung, sowie die Investitionsprämie, staatliche garantierte Kredite, die degressive AfA und Steuerstundungen.

Ein Q&A zum Umsatzkostenersatz des BMF finden Sie hier.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Umsatzersatzes. Kontaktieren Sie bitte Ihren Klientenbetreuer.

Updates über aktuelle Covid-19 Maßnahmen finden Sie auch im Corona-Newsroom.

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

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