Mein.Hoferleitinger

Zurück

Ausfallsbonus III

News vom 7.12.2021

Der Ausfallsbonus wird für die Kalendermonate November 2021 bis März 2022 verlängert (Ausfallsbonus III). Er ist monatlich mit € 80.000 gedeckelt und beträgt bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen mindestens € 100. Der Bezug von Kurzarbeitsbeihilfe kann den Ausfallsbonus auf Grund der Deckelung verringern.

Es ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 40% zum Vergleichsmonat notwendig und die Ersatzrate beträgt, je nach Kostenstruktur der Branche (Branchenliste, wie beim Ausfallsbonus II folgt noch) zwischen 10% und 40%.

Der Ausfallsbonus umfasst nur einen Bonus, keinen Vorschuss auf den FKZ 800. Beantragbar ist der Ausfallsbonus ab dem 16. des Folgemonats bis zum Viertfolgemonat.

Um die Fristen besser im Auge zu behalten, dürfen wir Ihnen eine kurze Übersicht geben:

Ausfallsbonus IIIVergleichszeitraumBeantragbar vonBeantragbar bis
November 2021November 201916.12.202115.3.2022
Dezember 2021Dezember 201916.1.202215.4.2022
Jänner 2022Jänner 202016.2.202215.5.2022
Februar 2022Februar 202016.6.202215.6.2022
März 2022März 201916.4.202215.7.2022
Ausfallsbonus III Übersicht

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter +43 5 9798 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!