10 Maßnahmen der Steuerstrukturreform ab 2020
News vom 12.2.2020
Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in dem Regierungsprogramm 2020-2024 nicht fehlen.
Beabsichtigt sind ua folgende 10 Maßnahmen der Strukturreform:
- Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
- Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens
- Zusammenlegung der selbständigen Einkünfte mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb
- Zusammenführung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben“
- Prüfung einer Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation, um der kalten Progression entgegen zu wirken
- Einführung eines Rechtsanspruchs auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur verbesserten Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen
- Einführung klarer Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
- Modernisierung der Bundesabgabenordnung
- Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung
- Schaffung der Möglichkeit einer freiwilligen digitalen Übermittlung der Daten des Rechnungswesens an die Finanzverwaltung
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