Online-Bestellungen werden bald teurer: Abschaffung der 22-Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern
News vom 22.7.2020
Wer online bestellt, zahlt bald mehr! Die Steuerfreigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro wird mit 1. Juli 2021 abgeschafft.
Derzeit werden Sendungen bis 22 Euro, die im Versandhandel aus Nicht-EU-Ländern kommen, noch ohne Abgabeneinhebung zugestellt. Bei den so genannten “Kleinsendungen” fällt derzeit keine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, was heimische Händler gegenüber Online-Händlern aus Drittstaaten Nachteile bringt. Kostengünstig vertrieben werden so vor allem billige Versandprodukte aus China. Sendungen werden von den asiatischen Händlern oftmals falsch deklariert und die Freigrenzen-Regelung so unrechtmäßig ausgereizt.
Die Abschaffung der 22-Euro-Steuerfreigrenze soll vor allem zu Fairness und Steuergerechtigkeit in Österreich sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft führen. Durch verstärkte Zusammenarbeit und konkrete Schwerpunktsetzung sollen Importe von Kleinsendungen aus Drittländern künftig noch stärker als bisher ins Visier genommen werden. Damit möchte das Finanzministerium die Interessen der österreichischen Unternehmen schützen und gezielt gegen vorsätzliche Unterfakturierungen vorgehen. Finanzminister Blümel kündigt gleichzeitig entsprechende Schwerpunktkontrollen beim Zoll an.
Ab 1. Juli 2021: Wegfall der EUSt-Freigrenze
In knapp einem Jahr, mit dem Wegfall der EUSt-Freigrenze, sind ab 1.Juli 2021 somit alle Sendungen durch den Händler dem Zoll zu melden, eine Anmeldung abzugeben und Abgaben zu bezahlen. Um den österreichischen Handel, der besonders unter den derzeitigen Unterfakturierungen aus Drittstaaten leidet, in der Zeit bis zur tatsächlichen Einführung zu unterstützen, hat das Finanzministerium ein entsprechendes Maßnahmenpaket geschnürt.
So werden ab sofort monatlich Schwerpunktkontrollen des Zolls im Bereich der Kleinsendungen aus Drittstaaten durchgeführt. Das Risikomanagement wird mittels Risikoprofilen in den IT-Systemen des Zolls, aber auch der Post laufend verbessert und führt vermehrt zur Aufdeckung von Unterfakturierungen. Dank der Kooperation von Post und Zollverwaltung wird Österreich auf die ausnahmslose Besteuerung von Importsendungen gut vorbereitet sein.
Bei den Schwerpunkteinsätzen wird die operative Zollaufsicht künftig den Fokus verstärkt auf Unterfakturierung, als Geschenke deklarierte Sendungen, die Angabe falscher Herkunftsländer sowie verbotene und beschränkte Waren legen. Zum Einsatz werden dabei in bewährter Weise die Röntgengeräte des Zolls sowie die Zoll-Diensthunde kommen.
Um Steuergerechtigkeit für österreichische Händler weiter zu schützen und voranzutreiben, werden aufbauend auf den Erkenntnissen zu Händlern aus Drittländern neue Risikoprofile für Kontrollen entwickelt und auch die Umsätze von EU-Händlern beobachtet, ob diese die Lieferschwelle überschritten bzw. die österreichische Einfuhrumsatzsteuer entrichtet haben. Hinzu kommen gezielte Risikoanalysen, die durch die Übermittlung von mehr und mehr Daten aus dem Versandhandel möglich werden. Mit so erstellten, neuen Risikoprofilen kann der Zoll noch effizienter seiner Kontrolltätigkeit nachgehen.
Quelle: BMF
Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.
Sie sind noch kein Klient? Dann nutzen Sie unser Telefon-Abo! Erfahren Sie hier mehr!