Ende der Dienstfreistellung für Risikogruppen und Nachfolgeregelung
News vom 16.8.2021
Die bezahlte Freistellung von Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf durch das COVID-19-Virus aufweisen (= “Risikogruppen-DN”), endete mit 30.06.2021.
Im Bundesgesetzblatt findet sich folgende Nachfolgeregelung:
Ab dem 01.07.2021 kann der Arbeitsminister gemeinsam mit dem Gesundheitsminister durch Verordnung Zeiträume bis längstens 31.12.2021 festlegen, in denen eine bezahlte Freistellung des “Risikogruppen-Dienstnehmers” möglich ist, wenn dies aufgrund der epidemiologischen Gesamtsituation erforderlich ist.
Die “Alt–COVID-19-Risikoatteste”, das sind jene, die vor dem 01.07.2021 ausgestellt wurden, sind nur bis 30.06.2021 gültig. Falls eine Freistellungs-Verordnung erlassen werden sollte, muss der “Risikogruppen-Dienstnehmer” ein neues, also nach dem 30.06.2021 ausgestelltes ärztliches COVID-19-Risikoattest vorlegen.
Bei der ärztlichen Beurteilung der individuellen Risikosituation ist dann der Impf– und Immunitätsstatus des “Risikogruppen-Dienstnehmers” zu berücksichtigen.
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